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CODE OF CONDUCT
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CODE OF CONDUCT
CODE OF CONDUCT
Grundwerte
Verhaltensstandards
Verhaltensrichtlinie
Hinweisgebersystem
C
o
de of Conduct
1
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der
Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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von
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Die Hermann Bettels GmbH & Co. KG
,
ein
breit aufgestelltes Familienunternehmen,
richtet
seit mehr als 145 Jahren ihre
geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den
allgemein gültigen ethischen Werten aus, insbesondere übern
ehmen wir
soziale
Verantwortung, steh
en
für Verlässlich
-
und Glaubwürdigkeit und
Nachhaltigkeit
.
Ethik und Verlässlichkeit in der Wirtschaft und Gesellschaft steht zunehmend im
gesellschaftspolitischen Focus und führt zu Anforderungen in den Märkten, denen auch wir
uns
in der Bettels
-
Gruppe stellen wollen und müssen.
Insofern haben wir uns Leitlinien
auferlegt
, die
der Einhaltung gesetzlicher Auflagen und
interner Vorschriften höchste Bedeutung beimessen
.
Der Code of Conduct
dient dazu, die
Grundsätze für unsere Mitarbeiter der Bettels
-
Gruppe zusammenfassend darzustellen. Unser
Code of Conduct soll Fehlleistungen verhindern und die nachfolgend erläuterten Grundwerte
fördern.
Ein mit den Vorgaben dieses Code of Conduct übereinstimmendes Verhalten setzen wir auch
bei unseren Geschäftspartnern
1
und deren Lieferantenketten
voraus.
Die vorliegende Dokumentation gilt für alle Betriebe / Standorte der
•
Hermann Bettels GmbH & Co. KG
sowie für unsere Beteiligungsgesellschaften
•
Hermann Bettels Tief
-
und Straßenbau GmbH
•
Bettels Betonfertigteile GmbH
•
Bettels Rohstoffe GmbH & Co. KG
•
e
.g.o.o. Eisenbahngesellschaft Ostfriesland
-
Oldenburg mbH
•
BDB Beton GmbH
•
ITAS Salzgitter GmbH
•
IVH Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH
•
SAM Stahl
-
& Anlagenbau
Magdeburg GmbH
•
Umweltdienste Kedenburg Gm
bH
•
Umweltschutz Mitte GmbH
•
Werner Otto GmbH
•
Winter Baustoffe GmbH
•
Ackmann & Lörcher GmbH
•
Bettels & Ketteler GmbH
•
DIBA
-
Entsorgung Gesellschaft mbH
•
DIBA Sanierung GmbH
•
Hagemann Recycling GmbH
•
HegerFerrit GmbH
•
SAV Südniedersächsische Aufbereitung und Verwertung GmbH & Co. KG
Die
Bett
el
s
-
Gruppe ist überwiegend für
private Auftraggeber, aber auch für
öffentliche
Auftraggeber tätig
und erbringt Leistungen
für Industrie
-
und
Privatk
unden. In Kooperation mit
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Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der
Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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anderen Liefer
-
,
Dienstleistungs
-
und
Bauunt
ernehmen
passen wir unser Auftragsgebiet stets
den Marktbedürfnissen an.
Die beschriebenen Werte und Prinzipien sind die Grundlage des täglichen Auftretens,
Handelns und Verhaltens unserer Mitarbeiter
1
im Umgang mit unseren Kunden, Partnern,
Lieferanten, Nachunternehmern, Kapital
-
und Kreditgebern, der Öffentlichkeit und
selbstverständlich auch untereinander. Unsere Werte stehen für unsere Unternehmenskultur
und geben unseren Mitarbeitern Orientierung.
Zu unseren Werten gehören:
Einhaltung von
Recht und Gesetz, Fairness, Toleranz,
Respekt, Loyalität, Vertrauen,
Glaubwürdigkeit, Transparenz, Zuverlässigkeit, Vertragstreue
,
Nachhaltigkeit
und
Umweltschutz
.
Grundwerte
, Verhaltensstandards
,
Verhaltensrichtlinie
und
Hinweisgebersystem
der Bettels
-
Gruppe
1. Grundwerte
Innerhalb der Bettels
-
Gruppe haben wir eine fundierte Wertebasis etabliert, die unsere
Unternehmenskultur nachhaltig positiv prägt und unserem gesellschaftlichen Handeln eine
n
rechtskonformen Rahmen setzt.
Wir lassen uns in allen unseren geschäftlichen Handlungen von folgenden
Grundwerten
leiten:
•
Alle geschäftlichen Handlungen führen wir grundsätzlich nach geltendem Recht und
Gesetz aus. Den Einsatz unlauterer Mittel zur Erreichung geschäftlicher Ziele
schließen wir aus. Wir setzen unser Ansehen nicht
aufs Spiel, um vermeintliche
Erfolge zu erzielen. Wir gehen Meldungen zu Verstößen konsequent nach und
arbeiten diese auf.
•
Wir halten uns stets an die Grundregeln des fairen Wettbewerbs. Dies erwarten wir
auch von unseren Kunden, Partnern und Mitbewerbern. Bestechung und anderes
wettbewerbsbeschränkendes Verhalten sind für uns ebenso tabu wie illegale
Beschäftigung und Schwarz
arbeit.
•
Unser Handeln mit unseren Geschäftspartnern ist geprägt von Ehrlichkeit und
Glaubwürdigkeit. Von Lieferanten und Nachunternehmern erwarten wir gleichermaßen
das Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und
Umweltschutz.
•
Wir führen partnerschaftliche Beziehungen mit allen Beteiligten und verhalten uns
dabei offen, fair und stets integer.
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Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der
Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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•
Wir treten allen Personen und Institutionen, mit denen wir in unserem Geschäftsleben
zu tun haben und auch unserer Umwelt, mit Respekt
und Nachhaltigkeit
gegenüber.
Unsere Grundwerte sind an alle unsere Mitarbeiter
1
gerichtet und sind die Basis für den
Umgang untereinander und gegenüber
D
ritten. Darüber hinaus sollen sie allen
Geschäftspartnern
1
die Sicherheit geben, mit uns einen zuverlässigen Vertragspartner zu
haben.
Wir alle im Unternehmen richten unser Handeln gemäß unseren Grundsätzen aus an unseren
Kunden und Lieferanten, an unseren Nachunternehmern und Arge
-
Partnern,
an
Kapitalgebern
sowie an allen anderen Beteiligten, mit denen wir im Rahmen unserer Tätigkeiten in Kontakt
treten.
Diese Grundwerte sind
fester
Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wir werden auch
weiterhin danach unsere Zukunft gestalten.
2. Verhaltensstandards
Aus unseren Grundwerten leiten wir für uns folgende Verhaltensstandards ab:
2.1 Recht und Gesetz
Wir verhalten uns absolut rechts
-
und gesetzestreu. Strafbare und ethisch nicht vertretbare
Handlungen
werden in unserem Unternehmen in keiner Weise toleriert. Rechtsvorschriften
und Grundsätze der Geschäftsethik halten wir in allen unseren Handlungen gegenüber
unseren Geschäftspartnern
1
sowie der Öffentlichkeit ein. Auch die Einhaltung von
Anforderungen einschlägiger Vorschriften, wie etwa der Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft
en
oder der für die Bauwirtschaft geltenden, für allgemeinver
bindlich
erklärten Tarifverträge gehört bei uns zur Gesetzestreue. Gleiches
gilt für die Einhaltung der
Anforderungen aus den uns betreffenden Technischen Regelwerken sowie der Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen.
2.2 Fairer Wettbewerb
Korruption und andere wettbewerbsbeschränkende Handlungen sind bei uns
verboten
. Wir
stellen uns einem fairen Wettbewerb. Dabei stehen Ehrlichkeit und Transparenz im
Vordergrund. Das Erlangen von Aufträgen durch Korruption und andere
wettbewerbsbeschränkende Handlungen ist für uns keine Option. Illegale
Beschäftigung und
Schwarzarbeit werden bei uns nicht toleriert.
Wir erwarten dies entsprechend von unseren
Geschäftspartnern
1
. Alle Mitarbeiter
1
sind daher angewiesen, diesen Grundsatz bei
Geschäftspartnern
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einzufordern und
seine Einhaltung im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten zu überprüfen. Widrigenfalls hat eine Beauftragung zu unterbleiben oder
beendet zu werden.
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Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der
Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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Loyalität, Vertrauen
und Glaubwürdigkeit
Mit dem Unternehmenseigentum und mit dem Eigentum von Geschäftspartnern
1
gehen wir
sorgsam um. Wir schützen eigenes sowie fremdes Eigentum und bewahren es vor Schäden.
Mit Geschenken gehen wir ethisch sehr bewusst und im gesetzlichen Rahmen um. Wir
vermeiden von vornherein jeden Eindruck von Bestechung oder
Vorteilsgewährung ebenso
wie von Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme.
Wir schützen uns vor Interessenkonflikten. Deshalb stellen wir Unternehmensinteressen in den
Vordergrund und trennen sie strikt von privaten Interessen. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern
dürfen
–
sofern sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind
–
nur außerhalb des
Unternehmensinteresses und des Interessenbereiches der jeweiligen Haupttätigkeit
stattfi
nden.
2.4 Partnerschaftliche Beziehungen
Mit unseren Auftraggebern, Lieferanten und Nachunternehmern pflegen wir
partnerschaftlichen Beziehungen, die von Aufrichtigkeit, Offenheit, Vertrauen und Loyalität in
der Vertragsgestaltung und im Umgang miteinander geprägt sind. Die Verschwiegenheit
bezüglich Betriebsgeheimnisse
wird von uns gewahrt. Dabei machen wir keinen Unterschied
zwischen den eigenen Betriebsgeheimnissen oder denen unserer Partner.
Wir sind zuverlässige Partner in allen Phasen der
Herstellung, Entsorgung, Verwertung,
Bauausführung und der Abwicklung von Lieferaufträgen. Wir sind kundenorientiert und
verfolgen neben unseren wirtschaftlichen Interessen als oberstes Ziel, termingerecht
mängelfreie Lieferungen und Leistungen zu erbringen.
2.5 Respekt
Zum respektvollen Umgang mit Menschen und Umwelt gehören bei uns die folgenden
Aspekte:
•
Arbeitssicherheit
ist bei uns ein hohes Gut. Wir tun alles, um das Risiko von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten so gering wie möglich zu halten sowie die
Gesundheit unserer Mitarbeiter zu schützen.
•
Wir haben
keine Vorurteile
. Niemand wird bei uns aufgrund des Geschlechts, des
Familienstandes, der Religion, der politischen Gesinnung, der Herkunft oder der
sexuellen Orientierung diskriminiert.
Gleichbehandlung
ist für uns selbstverständlich.
•
Wir schonen die
Umwelt
und agieren nachhaltig
. Die Einhaltung gesetzlicher
Anforderungen in Bezug auf den Schutz der Umwelt ist für uns selbstverständlich: von
der Rekultivierung von Gewinnungsflächen über die Einhaltung von Emissionsgrenzen
und dem Einsatz umweltfreundlicher Baugeräte bis zur sicher
en
und zuverlässigen
Verwertung und
Entsorgung von Materialien. Wir ergreifen Maßnahmen zur Staub
-
und
Lärmreduzierung in unseren Produktionsstätten und achten darauf,
dass
bei unseren
Tätigkeiten
Umweltbelastun
gen so weit wie möglich aus
geschlossen werden
.
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Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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3. Verhaltensrichtlinien
Die folgenden Richtlinien haben Anweisungscharakter und sind bindend für alle im
Unternehmen. Fehlverhalten kann zu disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen
führen.
1.
Die
Einhaltung der geltenden Rechtsnormen und Gesetze
gilt für alle Mitarbeiter in
allen Geschäftsbereichen ohne Ausnahmen.
2.
Korruption
,
wettbewerbsbeschränkende
und wirtschaftskriminelle
Handlungen
bei Ausschreibungen, wie z. B. Preisabsprachen, sind verboten.
Die Bettels
-
Gruppe
toleriert keine Form von Korruption und wirtschaftskriminelle Handlungen, wie z.B.
Diebstahl, Veruntreuung und
Unterschlagung.
Den Handlungsanweisungen, die
unseren Führungskräften in regelmäßigen Kartellrechtsschulungen vermittelt werden,
ist unbedingt Folge zu leisten.
3.
Zur Vermeidung von
Geldwäsche u
nd Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung
achtet die Bettels
-
Gruppe bei der Auswahl von Geschäftspartnern
1
darauf, dass sich
deren Geschäftstätigkeit im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewegt und deren
Finanzmittel legitimen Ursprungs sind.
4.
Schwarzarbeit und Kinderarbeit
sind strengstens verboten.
5.
Eigentum und Vermögenswerte
des Unternehmens und das von Geschäftspartnern
ist zu schützen.
Daher gilt:
•
Der korrekte Umgang mit anvertrauten Barmitteln und anderem Geldeigentum
des Unternehmens ist Pflicht und
•
mit Geräten, Werkzeugen und anderem Eigentum des Unternehmens und dessen
Geschäftspartnern ist sorgsam umzugehen, Beschädigungen sind zu vermeiden.
6.
Bestehenden
Unterschriften
-
und Vertretungsregeln
(4
-
Augen
-
Prinzip)
ist Folge zu
leisten.
7.
Das
berufliche Handeln
der Mitarbeiter
1
orientiert sich am
Interesse des der Bettels
-
Gruppe
. Alle Mitarbeiter
1
sind insofern aufgefordert, Situationen zu vermeiden, in
denen ihre persönlichen, familiären, politischen oder finanziellen Interessen
mit den
Interessen der Bettels
-
Gruppe in Konflikt stehen könnten.
8.
Alle Mitarbeiter
1
sind zu
partnerschaftlichem Verhalten
gegenüber Auftraggebern,
Lieferanten, Nachunternehmern und Kollegen verpflichtet.
Ehrlichkeit
ist dabei
oberstes Gebot. Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
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Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der
Gleichberechtigung gilt die Bezeichnung „Mitarbeiter“ und „Geschäftspartner“ grundsätzlich für alle Geschlechter.
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9.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, an ihrem Arbeitsplatz dazu beizutragen, dass unsere
Aufträge gewissenhaft, termingerecht und in der geforderten Qualität abgearbeitet
werden.
10.
An allen Arbeitsplätzen im Unternehmen sind die
Grundsätze der Arbeitssicherheit
einzuhalten. Handlungen und Vorgehensweisen, die die eigene Gesundheit oder die
Gesundheit anderer Personen gefährden, sind zu unterlassen.
11.
Respektvoller Umgang
ist uns wichtig. Allen Mitarbeitern
1
ist es untersagt, andere
wegen Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexuellen Orientierung oder
politischen Gesinnung herabzuwürdigen oder zu benachteiligen. Von allen Mitarbeitern
wird erwartet, dass sie die Würde, die Privatsphäre und die Persö
nlichkeitsrechte von
anderen respektieren. Diskriminierungen, Belästigungen und Beleidigungen werden
nicht toleriert. Von unseren Führungskräften wird ein kooperativer Führungsstil
erwartet.
12.
Wir tun alles, um in unseren Produktionsstätten
, auf unseren Deponien
und auf
unseren Baustellen
Umweltgefährdungen auszuschließen
. Beispiel für unsere
aktiven Beiträge zur Schonung der Umwelt sind:
•
fach
-
und sachgerechte Zwischenlagerung sowie Aufbereitung von Ausbau
-
und
Reststoffen aus Produktionsprozessen zur stofflichen Verwertung und
Wiederverwe
ndung
•
hochwertige Wiederverwertung von Baustoffen und Reststoffen aus der Produktion
•
Schonender Umgang mit Deponieraum
•
Renaturierung nach Abbautätigkeiten
4. Hinweisgebersystem
Zur Umsetzung
dieses Code of Conduct ist die Mithilfe und Unterstützung durch die
Mitarbeiter
1
unverzichtbar. Bei Kenntnisnahme von Gesetzesverstößen, Korruption,
Diskriminierung jeglicher Art oder entstandener Rechtsunsicherheit oder Zweifeln an der
Rechtmäßigkeit unserer Handlungen hat eine Meldung direkt an den Vorgesetzten oder an
direkt an Her
rn Bettels zu erfolgen. Alle Meldungen werden vertraulich
behandelt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Meldungen über das Hinweisgeberportal abzugeben:
hinschg@bettels.info
Ansprechpartner für alle Belange des Codes of Conduct ist
Geschäftsführer Ass. jur. Knut
Bettels.
Fü/ Stand 0
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